Den folgenden Brief haben meine Frau und ich heute an die Karlsruher BT-Abgeordneten von CDU und FDP geschickt. Ich habe ihn verfasst in Anlehnung an ein ähnliches Schreiben von Dirk Werhahn (Grüne Ludwigsburg):
Betreff: Laufzeiten von Atomkraftwerken
Sehr geehrter Herr ..,
Kennen sie die Meinungsumfragen zum Atomausstieg (Forsa, GfK usw.)? Die überwiegende Mehrheit der Bürger wollen keine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken! Sie wollen keinen zusätzlichen Atommüll, sondern eine echte Energiewende!
Als Bundestagsabgeordneter repräsentieren Sie den Wahlkreis Karlsruhe. Deswegen bitten wir Sie, uns und den anderen Bürgerinnen und Bürgern zuzuhören.
Die Bundesregierung will die Entscheidung über die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke am Bundesrat vorbei schleusen. Sie entmündigt dabei kurzerhand die Länder. Das sieht selbst Saarlands CDU-Ministerpräsident Peter Müller so. „Die Länder sind für die Ausführung des Atomgesetzes verantwortlich. Bei einer Verlängerung der Laufzeit werden den Ländern zusätzliche Pflichten auferlegt. Deshalb geht das nicht ohne Zustimmung des Bundesrates.“, sagte er der Presse.
Und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier sieht das ganz genau so: An jeder Änderung des Gesetzes ist der Bundesrat zu beteiligen. Wollen Sie wirklich eine verfassungsrechtlich bedenkliche Entscheidung treffen und die Länderkammer einfach übergehen? Die Pläne der Bundesregierung und Stimmen wie die von Herrn Ministerpräsident Mappus erwecken den Eindruck, dass alleine die Profitinteressen der Energiekonzerne bedient werden sollen!
Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke wird bedeuten,
- dass weiterhin bedenkenlos Atommüll produziert wird, ohne dass eine Endlagerung auch nur in Sichtweite wäre. Das ist eine Gefahr für unsere Umwelt und schadet nachfolgenden Generationen.
- dass der wachsende Markt für erneuerbare Energien behindert und Arbeitsplätze gefährdet werden. Das schadet vielen mittelständischen und handwerklichen Unternehmen.
- dass Zukunftsinvestitionen vieler Stadtwerke und anderer unabhängiger Anbieter gefährdet werden, weil der Atomstrom die Netze verstopft. Das schadet unseren Gemeinden, weil es ihre Abhängigkeit von den Energiekonzernen fördert.
- dass die Energiekonzerne und ihre Aktionäre ihre Gewinne maximieren können, während die Verbraucher das Nachsehen haben. Der Preis für den Verbraucher richtet sich nach den Kosten der teuren, nicht der billigen Kraftwerke am Markt.
Wir fordern Sie auf, der von der Bundesregierung geplanten Verlängerung der Atomkraftlaufzeiten nicht zuzustimmen. Treffen Sie Ihre Entscheidung aus dem Herzen und auf Grundlage des Grundgesetzes. Die Verlängerung des Betriebs der Atomkraftwerke schadet dem Gemeinwohl.
Wir freuen uns auf Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen und atomkraftfreiem Strahlen
Tags: Kapitalismus, Kernkraft, Politik
Hier die Antwort von MdB Wellenreuther, CDU:
Karlsruhe, 5. Juli 2010
Sehr geehrte Frau Dr. Maier-Rieg,
sehr geehrter Herr Rieg,
vielen Dank fur Ihr Schreiben vom 28. Juni 2010. Ich bin sehr fur einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien. Wenn sie atomare Energiequellen und die Kohlekraft zu 100 Prezent ersetzen, können wir auf Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke verzichten. Ich bleibe deshalb auch weiterhin der Ansicht, dass wir derzeit auf die Kernenergie als Brückentechnologie bis zum möglichen Atomausstieg leider nicht verzichten können. Eine Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke blockiert meiner Meinung nach auch nicht den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien, die den Energiebedarf alleine heute noch nicht vollständig decken und eine entsprechende Versorgungssicherheit gewährleisten können. Meinungsumfragen sind zwar hilfreich, die Stimmung in der Bevölkerung in gewisser Weise abzufragen, sie ersetzen aber nicht eine Entscheidung in der Sache, die auf Fakten und den Denkgesetzen der Logik beruht.
Was das förmliche Gesetzgebungsverfahren anbelangt, ist es zwar richtig, dass Herr Prof. Papier eine Zustimmungspflicht des Bundesrates als notwendig erachtet. Gleichzeitig verschweigen Sie aber. dass es hierzu auch andere Meinungen gibt. Kanzleramtschef Ronald Pofalla sieht diese Zustimmungspflicht als nicht gegeben an. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Rupert Scholz. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen zu dem Schluss, dass es “weitgehend beim Bundestag liegt. ein Gesetz so zu beschließen. dass die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist”. In der Einzelbetrachtung der entsprechenden Grundgesetzartikel (Art. 87 c GG, Artikel 85 Abs. 1 GG und Artikel 104 a Abs. 4 GG) kommen die Wissenschaftlichen Dienste sogar zu der Ansicht, dass das Gesetz tendenziell nicht zustimmungspflichtig ist.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass auch der unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossene Atomausstieg nicht zustimmungspflichtig war und daher ohne Mitwirkung des Bundesrats beschlossen wurde.
Mit freundlichen Grüßen